Für wen kommen die besonderen Wohnformen in Betracht?

Unsere besonderen Wohnformen bieten Menschen mit seelischer Behinderung und/oder Menschen mit einer Suchterkrankung sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung ein Zuhause. Unsere Angebote richten sich an Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Ist aufgrund der Vielzahl oder der Komplexität der Teilhabeeinschränkungen intensive und durchgängig persönlich verfügbare Unterstützung notwendig, so kann eine besondere Wohnform die Hilfen bieten, die individuell erforderlich sind.

Wir beraten Leistungsberechtigte, Angehörige und gesetzliche Vertreter*innen, das passgenaue Angebot für einen individuellen Teilhabebedarf zu finden. Eine Aufnahme erfolgt nach Ermittlung des individuellen Bedarfs in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
ViaNobis – Die Eingliederungshilfe hält eine Vielzahl an besonderen Wohnformen vor. Diese haben unterschiedliche Schwerpunkte oder Spezialisierungen. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Wohnformen finden Sie in den Beschreibungen der einzelnen Angebote.

Welche Leistungen bieten die besonderen Wohnformen?

Die Wertschätzung im Umgang mit anderen Menschen und die Akzeptanz von Unterschieden sind die Grundlage unseres Handelns. Das Leben in und das Erleben von Gemeinschaft steht ebenso wie das Schaffen von adäquaten Rahmenbedingungen für die individuelle Entfaltung des Einzelnen im Vordergrund. Jeder Mensch, der sich für eine unserer besonderen Wohnformen entschieden hat, darf so sein und bleiben wie er ist und die persönliche Entwicklung nach eigenem Tempo bestimmen.

Die Ziele und Maßnahmen der Leistungen der Sozialen Teilhabe werden mit allen einzelnen Leistungsberechtigten individuell erarbeitet. Dabei unterstützen wir in den Lebensbereichen, um die individuelle Autonomie wieder Schritt für Schritt zu erweitern.
Unsere Wohnangebote sind flexibel nach innen und außen. Wir ermöglichen ein hohes Maß an Durchlässigkeit der einzelnen Wohnformen, d. h. ein Wechsel von einem in das andere Wohnangebot bei verändertem Bedarf, ist zeitnah möglich.

Ergänzend erbringen wir pflegerische Hilfen und stellen eine hauswirtschaftliche und haustechnische Grundversorgung sicher. 

Wer sind die Mitarbeitenden?

Wir arbeiten mit multiprofessionellen Teams. Unsere Mitarbeitenden sind sowohl sozial- als auch fachkompetent im Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen Teilhabeeinschränkungen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer die Person mit Teilhabeeinschränkung mit allen Stärken und Schwächen, ihren individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen.

Regelmäßige Fortbildungen, Supervision und Fallbesprechungen sichern die Qualität unserer Arbeit. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse fließen so direkt in unser tägliches Handeln mit ein.   

Sie interessieren Sich für einen Job, eine Ausbildung oder ein Studium in diesem Bereich? Hier ist der direkte Draht zu Ihren Ansprechpartner*innen.  

Welche besonderen Wohnformen gibt es und wer ist Ansprechpartner*in?

Hier finden Sie die Standorte der einzelnen Angebote mit detaillierten Informationen. Konzepte der jeweiligen Angebote lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.

Besondere Wohnformen:

Besondere Wohnformen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Unterbringungsbeschluss:

Mitbestimmung und Partizipation in besonderen Wohnformen

Autonomie, Selbstbestimmung und Mitbestimmung ist grundlegend für die individuelle Lebensqualität. 
Die Eingliederungshilfe der ViaNobis stellt dies sicher, indem Leistungsberechtigte, soweit es möglich ist, in Abläufe und Entscheidungsprozesse in Bezug auf das Leben in der besonderen Wohnform mit eingebunden werden. Dazu dienen neben den Gesprächen mit den Einzelnen, dem Austausch bei gemeinsamen Mahlzeiten, Gruppenangeboten, Haus-Versammlungen, Vertrauenspersonen, Beiratsarbeit, Qualitätsgespräche mit Leistungsberechtigten und Beschwerdemanagement.

Lage und Sozialraum der besonderen Wohnformen

Der Sozialraum ist ein bedeutender Aspekt der Lebensqualität. Aus diesem Grunde verorten wir die besonderen Wohnformen angepasst an die Zielgruppe der Leistungsberechtigten, die das Angebot nutzen. Soweit möglich, liegen die besonderen Wohnformen räumlich zentral mit vielfältigen Möglichkeiten der Nahversorgung und der Nutzung des ÖPNVs. Darüber hinaus entwickeln wir für jedes Wohnangebot eigene Netzwerke. Dies erleichtert den Zugang zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung oder der Beschäftigung. Darüber hinaus werden die Weiterentwicklung und Modifikation, individuell angepasst an die Wünsche und Bedarfe der Einzelnen, sichergestellt.

Wer übernimmt die Kosten

Die besonderen Wohnformen stellen Unterstützungsangebote im Rahmen von Leistungen der Sozialen Teilhabe dar.  Die Kosten für die Leistungen der Sozialen Teilhabe übernimmt nach Antragstellung in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder das Jugendamt. Weitere Kostenträger sind nach individueller Klärung möglich. 

Eine vorherige Prüfung von Einkommen und Vermögen seitens des LVRs als Kostenträger ist erforderlich. Gegebenenfalls ist eine Eigenbeteiligung erforderlich. Unter Umständen werden Leistungen in Teilbereichen auch von anderen Kostenträgern wie z. B. der Pflegeversicherung getragen.

Die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt tragen Leistungsberechtigte selbst. Die Mieten erfüllen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen und werden durch zuständige Leistungsträger der Grundsicherung anerkannt. 

Möchten Sie uns gerne als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin in einer unserer besonderen Wohnformen unterstützen?

Dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner*innen.

Fragen und Antworten

Ich esse kein Schweinefleisch. Wird darauf Rücksicht genommen?
In einigen unserer Häuser wird täglich frisch gekocht. In anderen bekommen wir frisch zubereitete Mahlzeiten geliefert. In beiden Fällen können wir individuelle Ernährungswünsche (z. B. ohne Schweinefleisch, vegetarisch, vegan, Laktose frei, etc.) berücksichtigt werden.  Ich interessiere mich für das Angebot.

Kann ich zur Probe wohnen?
Ein Probewohnen mit Übernachtung ist nach Absprache immer möglich. Unabhängig davon können Sie aber auch mehrere Tage tagsüber am Alltag einer besonderen Wohnform teilnehmen und sich so ein gutes Bild machen.

Darf ich Übernachtungsbesuch bekommen?
Übernachtungen von Angehörigen oder Freund*innen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. Gerne können Sie aber geplant und nach Absprache außerhalb der Besonderen Wohnform übernachten.

Kann ich meinen Wellensittich mitbringen?
Das Halten von Haustieren muss im Einzelfall geklärt werden. Dazu tauschen Sie sich am besten mit der Leitung des Hauses aus, für das Sie sich interessieren.

Kann ich meine Wohnung behalten, wenn ich einziehe?
Ich möchte dort nicht so lange bleiben. Vor Einzug muss die eigene Wohnung gekündigt werden. Die Kostenträger tragen nur die Kosten einer Wohnung. Dies sind die Unterkunftskosten in der besonderen Wohnform. Wenn Sie wieder ausziehen möchten, unterstützen wir dies und helfen soweit es möglich ist, dies umzusetzen. Unser Sohn soll wegen eines Unterbringungsbeschlusses in ein geschütztes Angebot ziehen.

Wie lange muss er unter freiheitsentziehenden Bedingungen leben? Und dürfen wir ihn besuchen?
Unser Leistungsangebot soll den Menschen, die unter geschützten Bedingungen leben, die Erreichung ihre persönlichen Ziele ermöglichen. Dazu gehört auch die größtmögliche Autonomie. Wir möchten durch unsere Leistungen freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden und selbstbestimmtes Handeln fördern. Dabei helfen auch externe Therapien und Hilfen durch das übergeordnete Helfersystem. Die Psychiatrische Institutsambulanz, die Tagesstrukturierung, Peergroup (Ex-In) spielen bei der Zielerreichung eine wichtige Rolle. Damit Ihr Sohn so bald und so sicher wie möglich wieder in einer offenen Wohnform in Ihrer Nähe leben kann, wenn er das wünscht. Bis dahin ist Besuch nach Absprache selbstverständlich möglich.  

Kontakt

 

 

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