Ambulant Betreutes Wohnen bietet Menschen in ihrer persönlichen Lebenssituation durch Beratung, Anleitung, Motivation und Unterstützung konkrete alltagsrelevante Hilfen, um ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Unterstützungsangebote können in Form von Hausbesuchen oder Treffen außerhalb der Wohnung stattfinden. Auf Wunsch können auch Termine in den Büroräumlichkeiten stattfinden. Alle Termine werden im Vorfeld geplant.
Die Bezugsbetreuung findet durch ein multiprofessionelles und erfahrenes Team statt. In der Regel haben alle Menschen, mit denen wir arbeiten zwei feste Ansprechpartner*innen. Wenn, z. B. urlaubsbedingt, eine Vertretung notwendig sein sollte, wird dies im Vorfeld abgestimmt. Wir beschäftigen Mitarbeitende mit unterschiedlichen Fremdsprachenkenntnissen, z. B. Türkisch, Polnisch, Russisch, Portugiesisch, Englisch, Französisch. Einige Mitarbeitende beherrschen die Gebärdensprache.
Wir sind in den Regionen Heinsberg, Aachen, Viersen, Krefeld und Mönchengladbach vertreten und haben in allen Regionen mehrere Standorte. Außerdem können Leistungsberechtigte unser Angebot nutzen, wenn sie in den Grenzregionen der benachbarten Kreise oder Städte leben, z.B. in Linnich im Kreis Düren oder in verschiedenen Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.
Wir fördern die Selbstständigkeit der Menschen, die unsere Angebote nutzen, und bieten Hilfe in den Bereichen, in denen es einen Unterstützungsbedarf gibt. Im Vordergrund stehen dabei für uns die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse der Leistungsberechtigten.
Kostenträger der Maßnahme ist der Träger der Eingliederungshilfe, in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Finanzierung der Hilfe für junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Wir unterstützen bei der Klärung der Kostenübernahme.
Ich möchte gerne in dem Bereich arbeiten, weiß aber nicht, ob ich dafür qualifiziert bin?
Hier ist der direkte Draht zu uns. Gerne klären wir mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit in unserer Einrichtung erfüllen.
Ich lebe mit meinem Mann und unseren Kindern zusammen. Kann ich Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?
Ja, das ist möglich. Wir binden Ihre Familie so viel in die Unterstützung mit ein, wie Sie das möchten. Dabei ist die Beachtung der Schweigepflicht für uns eine Selbstverständlichkeit.
Ich möchte weiter in meinem gewohnten Umfeld leben. Geht das bei Ambulant Betreutem Wohnen?
Menschen, die das Ambulant Betreute Wohnen nutzen, nutzen dies in der eigenen Wohnung oder dort, wo sie sich gerade aufhalten. Ein Umzug ist nicht erforderlich. Wir kommen zu Ihnen!
Ich wohne in Linnich, im Kreis Düren. Kommen Sie auch zu mir?
In den Grenzregionen zum Kreis Heinsberg, der Städteregion Aachen oder der Stadt Mönchengladbach arbeiten wir über die Stadt und Gemeindegrenzen hinaus, z. B. im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Düren. Bei einem Informationsgespräch klären wir, ob wir Ihnen ein Angebot machen können.
Ich bin seit einigen Jahren nicht mehr beim Psychiater gewesen. Erfülle ich trotzdem die Voraussetzungen, um Betreutes Wohnen in Anspruch zu nehmen?
Wir können bei der Sichtung vorhandener medizinischer Unterlagen und einem Gespräch mit Ihnen klären, ob das Angebot für Sie in Frage kommt. Bei einer erneuten Arztanbindung unterstützen wir Sie dann gerne.
Ich bin berufstätig und deshalb nur abends und am Wochenende zu erreichen. Kann ich trotzdem die Hilfe in Anspruch nehmen?
Unsere Mitarbeitenden sind an sieben Tagen in der Woche bis in den Abend hinein für Sie im Einsatz. Eine Berufstätigkeit und Ambulant Betreutes Wohnen schließen sich gegenseitig nicht aus.
Ich bin erst 45 Jahre alt. Ist Betreutes Wohnen nicht eigentlich ein Angebot für Senioren?
Ambulant Betreutes Wohnen als Leistung der Sozialen Teilhabe ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff aus der Altenhilfe. Ambulant Betreutes Wohnen ist für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr ein mögliches Hilfsangebot bei einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung.
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Tel.: +49 2454 941302-0
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