Sie interessieren sich für einen pädagogischen oder pflegerischen Bereich und können sich vorstellen, mit Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung oder einer psychischen Erkrankung zu arbeiten, sie zu fördern und einfühlsam zu begleiten? Dann lassen Sie sich in unserer Eingliederungshilfe zum examinierten Altenpfleger (m/w) ausbilden oder zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (m/w).
In der Ausbildung lernen Sie
1. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
2. Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
3. Ausbildungsvertrag (mindestens eine halbe Stelle) über drei Jahre mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Der Praxiseinsatz muss in sozialpädagogischen und in pflegerischen Praxisfeldern unter Anleitung einer Fachkraft mit Berufserfahrung erfolgen (mindestens eine halbe Stelle).
4. Nachweis einer beruflichen Qualifikation durch
a) eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Als einschlägig gilt jeder Beruf, der der weiteren Ausbildung dienlich ist (z. B. Heilerziehungshelfer/in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Altenpfleger/in),
b) Fachhochschulreife nach Besuch der Fachoberschule oder der zweijährigen Höheren Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen.
c) Einzelfallentscheidungen sind bei Hochschulzugangsberechtigten (FHR/AHR) oder bei Nachweis einer nicht einschlägigen Berufsausbildung möglich. Ab dem 1.2.2014 müssen diese Bewerber/innen eine berufliche Tätigkeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Umfang von 900 Arbeitsstunden nachweisen. Die vorausgesetzte berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden und muss mindestens 50 Prozent der vorgesehenen Wochenarbeitszeit betragen.
Bei Interesse sollten Sie sich im Herbst vor dem Ausbildungsbeginn bei uns um einen praktischen Ausbildungsplatz und zeitgleich um einen schulischen Ausbildungsplatz an einem Fachseminar für Altenpflege bewerben.
Katharina-Kasper-Straße 6
52538 Gangelt
Tel.: +49 2454 59-771
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